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   BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20   

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BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20 (https://dejure.org/2021,15091)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2021 - 2 WDB 13.20 (https://dejure.org/2021,15091)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2021 - 2 WDB 13.20 (https://dejure.org/2021,15091)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Dienstenthebung einer Soldatin und vorläufiges Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Dienstenthebung einer Soldatin und vorläufiges Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09

    Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20
    Für den Erlass der Einleitungsverfügung reicht ein Anfangsverdacht aus (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 43) und eine Anhörungspflicht zur rechtlichen Bewertung des Sachverhalts durch die Vertrauensperson besteht nicht (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 WD 24.09 - BVerwGE 138, 263 Rn. 17).

    Die Beteiligung einer unzuständigen Vertrauensperson führt indes nicht zur Unwirksamkeit der Einleitungsverfügung, weil selbst eine unterbliebene Anhörung einer Vertrauensperson dies nicht zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - Buchholz 450.2 § 93 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 30 und vom 8. Dezember 2010 - 2 WD 24.09 - BVerwGE 138, 263 Rn. 19; Dau/Schütz, WDO, 7. Aufl. 2017, § 4 Rn. 25).

  • BVerwG, 04.01.2021 - 2 WDB 11.20

    Aberkennung des Ruhegehalts; Dienstzeitende; Einbehaltensanordnung; Einbehaltung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20
    c) Eine Unverhältnismäßigkeit folgt derzeit auch nicht daraus, dass eine Einbehaltensanordnung nur unter Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Maßnahme bildet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 WDB 11.20 - Rn. 14 m.w.N).

    Sollte sich das Verfahren indes weiter in die Länge ziehen, ist die Einleitungsbehörde gemäß § 126 Abs. 5 Satz 1 WDO bereits von Amts wegen gehalten, ihre Nebenentscheidungen auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 WDB 11.20 - Rn. 13 ff.).

  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20
    Dabei wird zwar noch der Frage nachzugehen sein, ob die zum Zeitpunkt der Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens (BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 34) für die Soldatin zuständige Vertrauensperson beteiligt worden ist, da sie zu diesem Zeitpunkt zum ... nur kommandiert, nicht aber versetzt worden war (BVerwG, Urteil vom 4. September 2009 - 2 WD 17.08 - BVerwGE 134, 379 Rn. 24).
  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20
    Rügt ein Soldat Mängel des strafgerichtlichen Verfahrens, die weder offensichtlich noch im strafgerichtlichen Rechtsmittelverfahren geltend gemacht worden sind, besteht für die Wehrdienstgerichte regelmäßig auch kein Anlass, sich von den strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen nach § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO ausnahmsweise zu lösen (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - Rn. 37 ff.).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20
    Für den Erlass der Einleitungsverfügung reicht ein Anfangsverdacht aus (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 43) und eine Anhörungspflicht zur rechtlichen Bewertung des Sachverhalts durch die Vertrauensperson besteht nicht (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 WD 24.09 - BVerwGE 138, 263 Rn. 17).
  • BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15

    Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20
    Denn ein Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB), der auch disziplinarisch mildernd zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 Rn. 69), liegt danach nicht vor.
  • BGH, 29.08.2007 - 2 StR 284/07

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes und der versuchten Strafvereitelung aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20
    Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist zudem nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit, sondern es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 29. August 2007 - 2 StR 284/07 - juris Rn. 9 und vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19 - juris Rn. 8, 15).
  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20
    Die Beteiligung einer unzuständigen Vertrauensperson führt indes nicht zur Unwirksamkeit der Einleitungsverfügung, weil selbst eine unterbliebene Anhörung einer Vertrauensperson dies nicht zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - Buchholz 450.2 § 93 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 30 und vom 8. Dezember 2010 - 2 WD 24.09 - BVerwGE 138, 263 Rn. 19; Dau/Schütz, WDO, 7. Aufl. 2017, § 4 Rn. 25).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20
    Dem entspricht, dass der Zweifelssatz nicht auf das einzelne Indiz, sondern erst bei der abschließenden Gewinnung der Überzeugung aufgrund der gesamten Beweissituation anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20
    Dabei sind weder besondere Leistungen eines Soldaten noch eine überlange Verfahrensdauer geeignet, von der Höchstmaßnahme abzuweichen, wenn das Vertrauensverhältnis objektiv zerstört ist (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 40 und 42 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene

  • BGH, 20.12.2007 - 4 StR 306/07

    Revisibilität der Beweiswürdigung (erschöpfende Würdigung belastender Indizien;

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 326/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes

  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung;

  • BGH, 31.10.2006 - 2 StR 417/06

    Indizienbeweis (Beweiswürdigung; Darlegung; Urteilsgründe); Schätzung (Grundlage;

  • BVerwG, 08.10.2020 - 2 WD 22.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholten vorsätzlichen unerlaubten

  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 WD 16.19

    Aberkennung des Dienstgrads; Angehöriger der Reserve; Berufsförderungsmaßnahme;

  • BVerwG, 15.08.2023 - 2 WDB 1.23

    Beschwerde der Wehrdisziplinaranwaltschaft gegen den Beschluss des

    Die Feststellung eines Dienstvergehens und dessen konkrete Schwere sind nicht nur für die Bestimmung der Verhältnismäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme von zentraler Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 45 und Beschluss vom 31. März 2021 - 2 WDB 13.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 16 Rn. 26), sondern auch für die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang vorläufige Maßnahmen nach § 126 WDO geeignet, erforderlich und insbesondere im engen Sinne angemessen sind.

    Das Wehrdienstgericht ist insoweit allerdings auf eine Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung beschränkt und trifft keine originäre gerichtliche Entscheidung wie dies bei der Entscheidung über die (gerichtliche) Disziplinarmaßnahme später der Fall ist (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 2019 - 2 WDB 3, 19 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 8 Rn. 26 und vom 31. März 2021 - 2 WDB 13.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 16 Rn. 24).

  • BVerwG, 18.08.2023 - 2 WDB 5.23

    Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten durch die Einleitungsbehörde bei

    Das Wehrdienstgericht ist insoweit allerdings auf eine Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung beschränkt und trifft keine originäre gerichtliche Entscheidung wie dies später bei der Entscheidung über die (gerichtliche) Disziplinarmaßnahme der Fall ist (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 2019 - 2 WDB 3, 19 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 8 Rn. 26 und vom 31. März 2021 - 2 WDB 13.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 16 Rn. 24).
  • BVerwG, 28.01.2022 - 2 WDB 7.21

    Beschwerdeverfahren betreffend die Aufhebeung der Anordnung der vorläufigen

    Dies gilt umso mehr, als es die Gesamtverfahrensdauer in den Blick nehmen muss, wodurch sich dessen Pflicht zur zeitnahen Erledigung verdichtet (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2021 - 2 WDB 13.20 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 29.06.2022 - 2 WDB 3.22

    Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung durch eine Soldatin

    Dies gilt umso mehr, als es die Gesamtverfahrensdauer in den Blick nehmen muss, wodurch sich dessen Pflicht zur zeitnahen Erledigung verdichtet (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2021 - 2 WDB 13.20 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21

    Zur Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei unklarem Anfangsverdacht

    Sie widerspräche dem Beschleunigungsverbot, zumal der Antrag des Soldaten aus noch darzulegenden Gründen Erfolg hat (§ 309 Abs. 2 StPO, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 31. März 2021 - 2 WDB 13.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 16 Rn. 12).
  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bildet eine Einbehaltensanordnung nur unter Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Maßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10/20 -, Rn. 22 m.w.N., juris, in dem dies bei einer Dauer von sechseinhalb Jahren beanstandet wurde, und BVerwG, Beschluss vom 31. März 2021 - 2 WDB 13/20 -, Rn. 27, juris, in dem eine vierzehnmonatige Einbehaltung der Dienstbezüge noch akzeptiert wurde).
  • BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21

    Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen

    Denn auch ein Fehler im Anhörungsverfahren würde nicht zur Unwirksamkeit der Einleitungsverfügung führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2021 - 2 WDB 13.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 16 Rn. 17).
  • BVerwG, 16.09.2021 - 2 WDB 3.21

    Unstatthafter Übergang zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Der Übergang zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag ist unstatthaft, weil die Wehrdisziplinarordnung mit dem vom früheren Soldaten betriebenen Verfahren nach § 126 Abs. 5 WDO ein spezielles Rechtsbehelfsverfahren im einstweiligen Rechtsschutz vorsieht, welches einen summarischen und somit nur vorläufigen Charakter aufweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2021 - 2 WDB 13.20 - juris Rn. 10); dies wird dadurch unterstrichen, dass es in Form eines Beschlusses und nicht eines Urteils seinen Abschluss findet.
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